Die Vorlage umfasste die Verordnungen über den Schutz der Auengebiete, über den Schutz der Flachmoore, über den Schutz der Moorlandschaften, über den Schutz der Amphibienlaichgebiete sowie über den Schutz der Trockenwiesen/-weiden. Da einige Mitgliedsunternehmen durch diese Vorlage direkt betroffen werden, hat der FSKB eine detaillierte Stellungnahme ausgearbeitet und das direkte Gespräch mit den Behörden gesucht.
Die Stellungnahme thematisierte einerseits die Verordnungstexte und anderseits Objekte von Mitgliedsunternehmen. Die wichtigsten verordnungstextbezogenen Schlussfolgerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die betroffenen Unternehmen sind vor der Inventarisierung anzuhören.
- Die Interessen der Rohstoffversorgungssicherheit sind mit anderen Anliegen vor der Inventarisierung in einer Interessensabwägung zu thematisieren.
- Die sich während des Kiesabbaus kontinuierlich ändernden Rahmenbedingungen sollen ohne Inventarisierung zu Gunsten der Natur ausgenutzt werden können.
- Der Materialabbau stellt keine dauerhafte sondern nur eine temporäre Bodennutzung dar. Dies ist bei der Interessensabwägung zu berücksichtigen.
- Die Interessensabwägung ist gegenüber den polizeirechtlichen Erlassen zu stärken.
Die Analyse der von den Biotopverordnungen betroffenen Standorte bei den Mitgliedsunternehmen ergab, dass in einigen Fällen Handlungsbedarf besteht. Der FSKB beantragte deswegen, dass auch die Beschriebe der einzelnen Objekte überarbeitet werden. Er regte an, dass unter der Mitwirkung des FSKB eine Arbeitsgruppe zu bilden sei, um die kritischen Objekte zu plausibilisieren. Mittlerweile wurde eine entsprechende Arbeitsgruppe etabliert. Mit ersten Ergebnissen ist im Verlaufe von 2017 zu rechnen.