Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) vorgeschlagen, dass in Zukunft bei Abbaugesuchen nachgewiesen werden muss, dass die verloren gegangenen Fruchtfolgeflächen (FFF) zu 100% kompensiert werden.
Der FSKB hat gegen dieses Vorhaben opponiert Stellungnahme. Der Abbau ist ein temporärer Vorgang. Beanspruchte FFF werden nach dem Abbau immer der ursprünglichen Nutzung zugeführt. Zudem wird aufgrund der Etappierung während dem Abbau immer nur circa ein Drittel der FFF nicht als FFF verwendet.
Der FSKB hat bereits zahlreiche Gespräche geführt. Mittlerweile wird in verschiedenen Kreisen intensiv diskutiert, ob die Deklaration FFF effektiv ein pauschales Schutzkriterium sein kann, oder ob sich nicht viel mehr aufdrängt, die Deklaration FFF als eine Entscheidungsgrundlage für die gesamthafte einzelfallbezogene Interessensabwägung beizuziehen. Auch die Frage einer allfälligen FFF-Inventarisierung wird kontrovers diskutiert. Der FSKB wird weiterhin alles daransetzen, um im Dialog in Sachen FFF – Deklaration die Notwendigkeit einer unternehmensfreundlichen Lösung aufzeigen.
Weitere Informationen: Bundesamt für Raumentwicklung ARE