Parlament und Bundesrat lehnen die «extreme» Biodiversitätsinitiative ab. Der Nationalrat will mit seinem Gegenvorschlag unter anderem das neue Instrument der «Biodiversitätsgebiete von nationaler Bedeutung» einführen. Er betont, dass Biodiversitätsgebiete Schutz und Nutzung ermöglichen sollen. Das Anbieten von Biodiversität fördernden Flächen ist in unserer Branche eine wichtige Aufgabe, die von den Unternehmen ernst genommen wird. Der vorgeschlagene Gesetzestext weicht aber in einigen Bereichen von den Absichtserklärungen des Nationalrates ab und erzeugt viele Fragen wie beispielsweise:
- Nach welchen Kriterien soll der Bundesrat die Ziele für die Biodiversitätsgebiete bezüglich Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft festlegen?
- Wie weit geht der Schutzgehalt von Biodiversitätsgebieten, insbesondere wenn sich zwischen dem Schützen und dem Gewährleisten einer ressourcenschonenden, mineralischen Rohstoffversorgung Zielkonflikte ergeben?
- Wie werden im Gesetzestext die in Biodiversitätsgebieten vorgesehenen möglichen Nutzungen festgelegt?
Der FSKB beantragt deswegen, dass das neue Konzept des Nationalrates vom Ständerat vertieft geprüft wird und die offenen Fragen, insbesondere hinsichtlich des Zusammenspiels der Fördermassnahmen zu Gunsten mehr Biodiversität mit den Nutzungen, in einem separaten Artikel geregelt werden.
Stellungnahme vom 8.11.2022