Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Teilrevision des Kartellgesetzes eröffnet. Das Kernelement der Teilrevision bildet die Fusionskontrolle. Neu sollen Fusionen bereits untersagt oder zumindest mit geeigneten Auflagen versehen werden, wenn sie zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führen. Heute ist dies erst möglich, wenn durch eine Fusion der wirksame Wettbewerb vollständig beseitigt wird.
Für die Kies- und Betonbranche ist der Vorschlag zur Umsetzung der Motion Français (18.4282) von Interesse. Der teilrevidierte Text sieht vor, dass neu «bei der Beurteilung der Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden quantitative und qualitative Kriterien zu berücksichtigen sind».