Rund fünf Jahre haben die Räte über die Botschaft zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (18.077 | RPG 2) debattiert, welche das Bauen ausserhalb der Bauzonen regelt. In der Herbstsession wurde der erarbeiteten Vorlage in der Schlussabstimmung einstimmig zugestimmt. Sie umfasst auch Elemente der während der parlamentarischen Beratungen eingereichten Volksinitiative «Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)», womit das RPG 2 auch den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative darstellt. Die Politik hat gute Arbeit geleistet, das RPG 2 wird dafür sorgen, dass sich die Anzahl Gebäude und die versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzone stabilisieren dürfte. Für die Branche war es wichtig, dass den spezifischen Anforderungen im Kiesabbau entsprochen wird. Das ist nun insofern der Fall, als dass bei standortgebundenen Nutzungen ausserhalb der Bauzonen neben der standortgebundenen Anlage (z. B. Kieswerk) auch Anlagen, die in einem funktionellen Zusammenhang mit der standortgebundenen Nutzung stehen (z. B. Recycling- und Betonwerk), zugelassen sind. Die Zulassung erlischt, sobald die Hauptnutzung (Kiesabbau) wegfällt. Inzwischen haben die Initianten die Landschaftsinitiative zurückgezogen und es wird damit gerechnet, dass das revidierte Gesetz ohne Volksabstimmung in Kraft treten wird.
> Beitrag zum RPG II im FSKB info
> Unterlagen des Bundesamts für Raumentwicklung ARE