Am 3. März 2013 hat die Schweizer Bevölkerung dem revidierten Raumplanungsgesetz (RPG) in einer Volksabstimmung zugestimmt. Dieses sieht vor, dass durch die Kantone zwecks Förderung der baulichen Verdichtung zumindest die Planungsvorteile bei neu und dauerhaft einer Bauzone zugewiesenen Böden ausgeglichen werden. Da es sich bei Kiesabbau um keine dauerhafte, sondern um eine temporäre Bodennutzung handelt und aus diesem Grund kein Beitrag zur baulichen Verdichtung entstehen kann, ist der Kiesabbau im Rahmen der Minimallösung des Bundes von der Mehrwertabschöpfung vollständig befreit. Da die Steuer- und Finanzhoheit bei den Kantonen liegt, konnte die Vereinigte Bundesversammlung diese Vorgaben allerdings nur als Minimallösung festlegen. Mit den Erträgen sollen Personen für aus Planungen resultierende Eigentumsbeschränkungen entschädigt werden, die einer Enteignung gleichkommen (z. B. Bauland Auszonungen), sowie weitere Massnahmen der Raumplanung finanziert werden. Die Kantone sind angehalten, das revidierte RPG bis zum 30. April 2019 umzusetzen sowie ihre Richtpläne entsprechend anzupassen.