Gewässerschutzverordnung

Bisher war es möglich, in dicht überbautem Gebiet neue zonenkonforme Anlagen im Gewässerraum zuzulassen, sofern keine überwiegenden Interessen dagegenstehen. Dies soll neu auch ausserhalb von dicht überbautem Gebiet in sogenannten Baulücken sein. Der FSKB begrüsst diese Revision. Die Vorlage schafft mehr Handlungsspielraum mit pragmatischen Lösungen, die aus ökologischer Sicht vertretbar sind. Sie erlaubt die für die Kantone nötige und sinnvolle Flexibilisierung, damit Baulücken, die sich im Gewässerraum und gleichzeitig im Siedlungsgebiet befinden, unter bestimmten Bedingungen geschlossen werden können.