Natur und Boden
Natur in Abbaustellen von mineralischen Rohstoffen
Die Kies-, Beton- und Recyclingindustrie fördert in Abbaustellen während dem Abbau sowie in Endgestaltungen wertvolle Naturflächen und vielseitige Lebensräume für zahlreiche seltene Arten. Bereits seit mehreren Jahrzehnten erbringt die Branche den Beweis, dass ein Zusammenspiel von Natur und Wirtschaft wichtig und möglich ist.
Der Abbau von mineralischen Rohstoffen wie Steine, Kies, Sand und Lehm verändert temporär die Landschaft. Anstelle von Landwirtschaftsland oder Wald bilden sich durch die Abbautätigkeit immer wieder neue offene Flächen. Spezialisierte Pflanzen und Tiere, welche ursprünglich in Auengebieten beheimatet waren, besiedeln diese überlebenswichtigen Ersatzhabitate in Abbaustellen. Ihr ursprünglicher Lebensraum ging durch die Begradigung der Flüsse verloren, folglich verschwanden auch die Auenlandschaften mit ihrer natürlichen Dynamik. In Abbaugebieten bringen Maschinen die nötige Dynamik und jährlich werden aktiv neue Biotope wie Gewässer, Sand- und Kiesflächen, sowie Kleinstrukturen für die Zielarten erstellt. Eine Vielzahl der in Abbaustellen vorkommenden Pionierarten sind auf der Liste der «National prioritären Arten» aufgeführt.
Umgang mit Boden in Abbaustellen von mineralischen Rohstoffen
Die Kies- und Betonindustrie setzt sich bereits seit mehreren Jahrzehnten für den sorgsamen Umgang mit dem Boden ein und will damit die langfristige Bodenfruchtbarkeit gewährleisten.
Als Boden gilt die oberste Schicht der Erde, in und auf welchem Pflanzen wachsen sowie Bodentiere leben. Damit Steine, Kies, Sand oder Lehm abgebaut werden kann, müssen auf der bewilligten Fläche etappenweise Bodenarbeiten ausgeführt werden. Der Landwirtschafts- oder Waldboden wird nach Bodenschichten (Ober- und Unterboden) getrennt abgetragen, zwischengelagert oder wenn möglich direkt zur Rekultivierung wiederverwendet. Nach der Rekultivierung ist die bodenschonende Folgebewirtschaftung der Landwirtschaftsflächen besonders wichtig. Waldflächen werden nach der Rekultivierung in der Regel wieder aufgeforstet oder punktuell, wo möglich und sinnvoll, der natürlichen Sukzession überlassen.
Der fachgerechte Umgang mit Boden ist gesetzlich im Umweltschutzgesetz (USG) und in der Verordnung über die Belastung von Boden (VBBo) geregelt. In der Rekultivierungsrichtlinie des FSKB werden die Massnahmen konkretisiert.
Weitere Informationen über Natur und Boden in Abbaustellen erhalten sie bei der Geschäftsstelle des FSKB Bern
Telefon 031 326 26 26 oder unter info@fskb.ch