Mit dem Inkrafttreten der Bauproduktegesetzgebung (BauPG) und Bauprodukteverordnung (BauPV) auf den 1. Oktober 2014 und Ablauf der Übergangsfrist am 30. Juni 2015 gelten auch die Bestimmungen zur Marktüberwachung. Ziel der Marktüberwachung ist es, zu gewährleisten, dass alle Marktteilnehmer die Vorgaben der Gesetze und Normen (harmonisierte und nicht harmonisierte) einhalten. Mit der aktuellen Bauproduktegesetzgebung liegt die Verantwortung für die Eigenschaften eines Bauproduktes beim Hersteller bzw. Inverkehrbringer. Der Verwender soll sich auf die deklarierten Eigenschaften verlassen können, ohne selbst Prüfungen durchführen zu müssen.
Der FSKB hat im Dokument «Marktüberwachung – Auswirkungen der Bauproduktegesetzgebung für die Gesteinskörnungsbranche» die wichtigsten Eckwerte sowie Aufgaben der Hersteller von Bauprodukten zusammengefasst.