Die Biodiversitätsinitiative (22.025) wird vom Bundesrat wie auch vom FSKB abgelehnt. Zur Debatte steht, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag in Form einer Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG gegenüberzustellen. Dieser bundesrätliche Gegenvorschlag geht teilweise auf die vom FSKB in der Vernehmlassung erläuterten Verbesserungspotentiale ein. Der Nationalrat lehnt die Initiative ebenfalls ab, unterstützt die Idee eines Gegenvorschlages und schlägt die Schaffung von zusätzlichen Biodiversitätsgebieten vor.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat Ende März beschlossen, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates einzutreten. Die Kommissionsme22hrheit ist überzeugt, dass in der Schweiz die Voraussetzungen bereits bestehen, um ausreichend Flächen mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität festzulegen.
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