Der Bundesrat möchte mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) die Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben (Vernehmlassung vom 8.9.21). Die Kies- und Betonbrache ist primär durch die vorgeschlagenen Änderungen des Bereichs Altlasten betroffen. Der FSKB ist daran interessiert, dass die Altlasten im Laufe der kommenden Jahre zügig saniert werden. Er begrüsst deswegen das vorgeschlagene zeitliche Limitieren der entsprechenden Finanzhilfen. Die neu einzuführenden Finanzierungshilfen für diffuse Verschmutzungen und die Pauschalentschädigungen der Kantone für ihre diesbezüglichen administrativen Aufgaben lehnt der FSKB hingegen ab. Sie wirken in verschiedenen Bereichen nach dem Giesskannenprinzip, sind ordnungspolitisch problematisch und belasten unsere Branche auf staatspolitisch fragwürdige Art und Weise, indem Deponien der Typen A und B losgelöst vom Verursacherprinzip neue finanzielle Lasten aufgebürdet werden.
FSKB Stellungnahme vom 09.12.2021