Seit 1. Januar 2016 ist die neue Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen in Kraft. Sie ersetzt die Technische Verordnung über Abfälle (TVA). Für die Änderung der Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten gilt eine Übergangsfrist bis 1.1.2017. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) informiert in seinem Schreiben über die neuen Deponietypen und Übergangsfristen. Schreiben des BAFU