Der FSKB hatte die Gelegenheit, bereits in der Phase der Vorkonsultation zur Revision 2 des RPG Stellung zu beziehen. Ende 2015 hat der Bundesrat das weitere Vorgehen beschlossen. Die Vorlage wird zurzeit überarbeitet und voraussichtlich Mitte 2017 in Kraft treten. Dabei will sich das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) auf die Kernthemen Bauen ausserhalb der Bauzonen, Untergrund und funktionale Räume konzentrieren. Zusätzlich ist es geplant, das Thema Interessensabwägung durch eine Arbeitsgruppe der Kantone und das Thema Fruchtfolgeflächen im Rahmen der Überarbeitung des Sachplans Fruchtfolgeflächen im Jahr 2018 untersuchen zu lassen. Der FSKB verfolgt das Dossier und insbesondere die Themen Interessensabwägung und Nutzung des Untergrundes weiter.